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Wir beantworten deine Fragen
FAQ - oft gestellte Fragen
Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist daran gebunden, Anteile am Geschäftsguthaben zu halten. Bei uns genügt es, einen Anteil zu erwerben.
Das Formular für die Beteiligungserklärung kannst du dir hier herunterladen. Bitte sende es uns ausgefüllt und unterschrieben inkl. Datenschutzerklärung per Post zurück:
Kollektiv Wolkenborn eG Wiesenstr. 13 53940 Hellenthal.
Wir erheben, wie es bei Genossenschaften üblich ist, zusätzlich ein Eintrittsgeld von einmalig 25 €.
Ein Genossenschaftsanteil ist für 150 Euro zu haben. Du kannst auch mehrere Anteile erwerben, wodurch dein Stimmanteil bei der Generalversammlung allerdings unverändert bleibt. Du stärkst damit die finanzielle Ausstattung und ermöglichst Investitionen für die Weiterentwicklung der Kollektiv Wolkenborn eG.
Er macht dich zur/zum Miteigentümer*in der Genossenschaft und Teil der Solawi-Gemeinschaft. Damit hast du ein Stimmrecht auf der Generalversammlung und das Recht, die Angebote der Genossenschaft zu nutzen, was jetzt erstmal das Recht auf Ernteanteile bedeutet.
Wenn du unsere Idee unterstützen, aber keinen Ernteanteil bestellen möchtest, kannst Du das sehr gerne machen. Wir freuen uns sehr über mehr Kapital im Rücken, um die Solawi bestmöglich voranzutreiben.
Nein. Wir setzen auf Freiwilligkeit hier und da, z.B. beim Depotdienst, bei Veranstaltungen, Hilfe bei Verwaltungsarbeiten.
Du kannst deine Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres kündigen.
Die Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft oder einzelner, freiwilliger Anteile beträgt zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres. Der Zeitraum erscheint dir womöglich lang, aber es sichert die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft. Beispiel: Du kündigst am 12. Juni 2023, dann trittst du am 31.12.2025 aus der Genossenschaft aus. Du bekommst dein Geschäftsguthaben nach dem Jahresabschluss deines letzten Mitgliedschaftsjahres komplett zurück, sofern es die Bilanz der Genossenschaft zulässt, also „die Geschäfte gut laufen“. Davon ist erst einmal auszugehen.
Wenn du es eiliger hast: Du kannst deine Geschäftsanteile auch an eine andere Person übertragen. Dafür gibt es ein Formular, das du bei uns im Fall der Fälle erhältst.
In der Saison 2026/2027 (01.04.2026 - 31.03.2027) kannst du deine Erntekiste mit folgenden Produkten bestücken:
Haus Bollheim:
Gemüse der Saison, Kartoffeln, Käse, Quark, Joghurt, Eier, und Brot.
Die Ausgabe erfolgt wöchentlich. In den Wintermonaten November bis Februar wird das gut lagerbare Wintergemüse im zwei Wochen Rhythmus ausgegeben.
Zudem kannst du 500 g Mehl pro Monat wählen. Die Ausgabe erfolgt vierteljährlich (1,5 Mehl/Quartal). Oder du entscheidest dich für 1 kg Korn im Monat. Die Ausgabe erfolgt vierteljährlich (3 Mehl/Quartal).
Auf Zuruf gibt es Suppenhühner und Brathähnchen sowie Rindfleisch.
Evi Windisch:
Wähle 1 Glas Honig im Monat. Die Lieferung (3 Gläser) erfolgt vierteljährlich.
Hendrik Dokhorn:
Gewürze und Öle
Ein Gewürze und Öle Paket beinhaltet 9 verschiedene Gewürze und 2 unterschiedliche Öle (frei wählbar). Die Lieferung erfolgt halbjährlich.
Ja. Um die Kosten für das „Drumherum“, die mit dem Unternehmen verbunden sind, abzudecken, z.B. für Versicherungen, Steuerberatung, Mieten usw., erheben wir einen Solawi-Beitrag in Höhe von 15 Euro pro Monat.
Mit Vertragsunterzeichnung bitten wir Dich, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, dann wird der Betrag jeden Monat eingezogen.
Nein.
Nein. Die Pflanzen werden für uns in der Menge vorgezogen und angebaut, die wir bestellen. Private Absprachen untereinander sind natürlich möglich. Wenn du einen Anteil zu viel hast und jemand anderes diesen Anteil mehr möchte, spricht nichts gegen eine selbst organisierte Umverteilung. Allerdings bitten wir darum, uns über eine solche Absprache zu informieren.
Das ist so erstmal nicht vorgesehen. Bitte sorge dafür, dass du eine Vertretung für deine(n) Ernteanteil(e) findest. Frag Freunde, Bekannte, Familienmitglieder und auch andere Solawi-Genoss*innen. Die Erfahrung zeigt, dass sich immer glückliche Abnehmer*innen finden. Es wäre zu schade, wenn das wertvolle Gemüse verdirbt.
Eine Kündigung ist nicht nötig. Die gewünschten Ernteanteile fragen wir vor jedem neuen Gartenjahr ab. Die Laufzeit des Erntevertrags beginnt am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres.
Ja. Zu Beginn der Erntesaison muss eine Abholstelle, sprich Netterhseim oder Zülpich festgeleget werden. Ein Wechsel während des Erntejahres (01. April - 31. März ist nicht möglich).
Mittochs 17.00 - 19.00 Uhr
Nettersheimer Hof
Innenhof Bahnhofstr. 5
53947 Nettersheim
oder
Donnerstag 16:30 - 19.00 Uhr
Haus Bollheim
Haus Bollheim 1
53909 Zülpich-Oberelvenich
Mitfahrgelegenheiten, abwechselnde Mitbringdienste, private Depots zur Weiterverteilung reduzieren Fahrtkosten und sind klima- und umweltfreundlícher. Es gibt schon unterschiedliche Ortsgruppen. Sprich uns an, dann können wir euch vernetzen. Möglicherweise können wir zukünftig weitere Depots anbieten, um die Fahrwege zu minimieren. Derzeit ist es aus logistischen, finanziellen und zeitlichen Gründen leider nicht drin.
Gar nicht. Vor Ort gibt es eine Tafel mit Angabe der Mengen, die euch für einen Ernteanteil in dieser Woche zustehen (z.B. 1 Rotkohl, 1 Kopf Salat, 1 Bund Radieschen, 500 g Spinat). Auf mehreren Waagen, die am Depot bereitstehen, wiegst du die Mengen selbst ab. Es ist also nötig, selbst an Transportkisten, Papiertüten o.ä. zu denken. Gegen 5 Euro Pfand kannst du eine große Gemüse-Transportkiste leihen.
Für das Verteilen der Kisten, die Bereitstellung der Tische und Waagen, die Unterstützung beim Abwiegen usw. können wir immer Freiwillige gebrauchen. Melde dich gerne bei uns! Wir haben eine Depot Koordinatorin, die euch dann nach Terminabsprache mit in den Plan aufnimmt.
Zur Zeit haben sich einige Mitglieder in 4 Fahrgemeinschaften zusammengeschlossen:
Fahrgemeinschaft Wittscheid/Hellenthal
Fahrgemeinschaft Kall
Fahrgemeinschaft Weilserswist/Euskirchen
Fahrgemeinschaft Kronenburg
Gerne stellen wir den Kontakt zur Fahrgemeinschaft her.
Wir unterstützen dich auch wenn du eine Fahrgemeinschaft in deiner Ecke gründen möchtest.
Zusammengefasst aus den Angaben bis hierher: Neben den einmaligen Kosten für einen oder mehrere Genossenschaftsanteil(e) (150 Euro mal x) und den wöchentlichen Kosten für die Ernteanteile erheben wir einen monatlichen Solawi-Anteil von 15 Euro. Er soll den Grundstock an Kosten der Mitgliederverwaltung (Mitglieder-Kommunikation, Organisation und Durchführung der Generalversammlung), Versicherungen, Steuerberatung, Pachtverträge etc. decken. Genossenschaftsmitglieder, die keine Ernteteiler*innen sind, zahlen den Solawi-Beitrag nicht. Außerdem fällt bei Eintritt in die Genossenschaft ein Eintrittsgeld in Höhe von einmalig 25 Euro an. Diese Aufnahmegebühr ist als Wertschätzung der schon geleisteten Arbeit der Genossenschaft gedacht.
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